Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Seminarangebot der Klima-Akademie Essen
§ 1 Geltungsbereich
§ 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Teilnahme an Seminaren, die seitens der Klima-Akademie Essen organisiert sind. Die Klima-Akademie Essen ist eine Abteilung der Kreishandwerkerschaft Essen (Katzenbruchstraße 71, 45141 Essen), vertreten durch deren Hauptgeschäftsführer.
§ 1.2 Ein Vertrag i.S.v. § 1.1 kommt zwischen der Kreishandwerkerschaft Essen und einem in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerksbetrieb zustande, dessen Vertreter/-in eine Seminarteilnahme für eine oder mehrere teilnehmende Personen über die Webseite der Klima-Akademie Essen (https://www.klimaakademie-essen.de/) verbindlich erwirbt.
§ 1.3 Teilnehmende Personen i.S.v. § 1.2 müssen Inhaber/-in oder Mitarbeiter/-in im Handwerksbetrieb sein, der Vertragspartner ist.
§ 2 Leistungserwerb & Vertragsabschluss
§ 2.1 Die Teilnahme an einem Seminar wird über die Webseite der Klima-Akademie Essen (https://www.klimaakademie-essen.de/) bestellt.
§ 2.2 Mit dem Abschluss der Bestellung einer Seminarteilnahme über den unter § 2.1 benannten Weg bietet ein Vertragspartner i.S.v. § 1.2 der Kreishandwerkerschaft Essen einen Vertrag über die Teilnahme am Seminar für die im Bestellvorgang angegebene Personenzahl verbindlich an.
§ 2.3 Der Bestellvorgang i.S.v. § 2.2 gilt mit der Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig Bestellen“ als abgeschlossen.
§ 2.4 Die Annahme des Vertrags durch die Kreishandwerkerschaft Essen erfolgt durch Bestätigung der Bestellung. Die Bestellbestätigung wird per E-Mail an die im Bestellvorgang angegebene E-Mailadresse versendet.
§ 3 Leistungsumfang & Preise
§ 3.1 Die Teilnahme an einem Seminar beinhaltet folgende Leistungsbestandteile:
- Organisation des Seminars
- Erstellung und Ausgabe von Seminarunterlagen
- Fachliche Präsentation der theoretischen Inhalte
- Verpflegung
§ 3.2 Anfahrt, Abfahrt und Übernachtungen sind nicht Gegenstand der Seminarteilnahme. Dementsprechend übernimmt die Kreishandwerkerschaft Essen keine Kosten, die für Anfahrt, Abfahrt oder Übernachtung anfallen.
§ 3.3 Termin, zeitlicher Umfang, inhaltliche Schwerpunkte und sonstige Konditionen der angebotenen Seminare sind auf der Webseite der Klima-Akademie Essen (https://www.klimaakademie-essen.de/) beschrieben.
§ 3.4 Für die Seminarteilnahme ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses ist auf der Webseite der Klima-Akademie Essen (https://www.klimaakademie-essen.de/) angegeben.
§ 3.5 Handwerksbetriebe, die Mitglied in einer seitens der Kreishandwerkerschaft Essen vertretenen Innung sind, können einen Nachlass auf den Seminarpreis geltend machen. Zur Kenntlichmachung der Innungsmitgliedschaft ist ein Kennwort anzugeben, dass berechtigten Handwerksbetrieben per E-Mail zugestellt wird. Vor Rechnungsstellung erfolgt eine Prüfung der entsprechenden Berechtigung durch die Akademie und Servicegesellschaft der Kreishandwerkerschaft Essen mbH. Im Falle der unberechtigten Angabe des Kennworts wird der ungeminderte Seminarpreis in Rechnung gestellt.
§ 4 Leistungsänderungen
§ 4.1 Die Kreishandwerkerschaft Essen behält sich terminliche Änderungen oder geringfügige Änderungen am Inhalt der angebotenen Seminare vor. Über geplante Änderungen sind Vertragspartner umgehend zu informieren.
§ 4.2 Leistungsänderungen gemäß § 4.1 berechtigen Vertragspartner zur fristlosen Kündigung des Vertrags. Bereits geleistete Zahlungen für die Seminarteilnahme sind in voller Höhe zu erstatten.
§ 5 Seminarunterlagen
§ 5.1 Präsentationsfolien werden spätestens drei Werktage nach Durchführung des Seminars teilnehmenden Personen per E-Mail zugesendet.
§ 5.2 Die überlassenen Präsentationsfolien sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht zu anderen als privaten Zwecken vervielfältigt werden. Eine Verbreitung oder Veröffentlichung der überlassenen Seminarunterlagen ist unzulässig.
§ 6 Zahlungsbedingungen
§ 6.1 Das Entgelt für die Seminarteilnahme wird dem Vertragspartner seitens der Akademie und Servicegesellschaft der Kreishandwerkerschaft Essen mbH in Rechnung gestellt.
§ 6.2 Das Entgelt für die Seminarteilnahme ist innerhalb der im Rechnungsschreiben angegebenen Frist auf eines der dort angegebenen Bankkonten zu überweisen.
§ 6.3 Die Prüfung des Zahlungseingangs erfolgt durch Akademie und Servicegesellschaft der Kreishandwerkerschaft Essen mbH. Im Falle des Zahlungsverzugs erinnert und mahnt diese zur Zahlung unter Veranschlagung einer Bearbeitungsgebühr.
§ 7 Stornierung durch Vertragspartner der Kreishandwerkerschaft Essen
§ 7.1 Vertragspartner i.S.v. § 1.2 können ihren Vertrag unter Einhaltung einer Frist von fünf Werktagen vor Beginn des erworbenen Seminars über die gesetzlichen Vorschriften hinaus ohne die Angabe von Gründen stornieren.
§ 7.2 Eine Stornierung gemäß § 7.1 muss durch schriftliche Erklärung an die Kreishandwerkerschaft Essen erfolgen. Für die Fristwahrung ist der Eingang des Erklärungsschreibens bei der Kreishandwerkerschaft Essen maßgeblich.
§ 7.3 Im Falle einer rechtzeitigen Stornierung sind bereits geleistete Zahlungen für die Seminarteilnahme dem Vertragspartner in voller Höhe zu erstatten.
§ 7.4 Geht das Erklärungsschreiben i.S.v. § 7.2 der Kreishandwerkerschaft Essen nicht in der unter § 7.1 genannten Frist zu, hat der Vertragspartner 50% des vertraglich geregelten Entgelts für die Seminarteilnahme zu leisten.
§ 7.5 Nach Beginn eines erworbenen Seminars ist die Stornierung ausgeschlossen.
§ 7.6 Leistungsänderungen gemäß § 4.1 berechtigen Vertragspartner zur fristlosen Kündigung des abgeschlossenen Vertrags. Bereits geleistete Zahlungen sind im Falle der Vertragskündigung dem Vertragspartner in voller Höhe zu erstatten.
§ 8 Stornierung durch die Kreishandwerkerschaft Essen
§ 8.1 Die Kreishandwerkerschaft Essen kann Verträge i.S.v. § 1.1 aus wichtigem Grund fristlos stornieren. Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
- die Verhinderung des Referenten
- das Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl in Höhe von 20% der auf der Webseite der Klima-Akademie Essen (https://www.klimaakademie-essen.de/) angegeben maximal zulässigen Teilnehmerzahl
§ 8.2 Vertragspartner sind über eine Stornierung durch die Kreishandwerkerschaft Essen unverzüglich zu informieren. Bereits geleistete Zahlungen für die Seminarteilnahme sind den Vertragspartnern in voller Höhe zu erstatten.
§ 9 Teilnahmeausschluss
§ 9.1 Die Kreishandwerkerschaft Essen hat das Recht, Seminarteilnehmer/-innen in folgenden Fällen von dem Erwerb der angebotenen Leistung auszuschließen:
- ausstehende Entrichtung des Entgelts für die Seminarteilnahme
- Störung der Präsentation fachlicher Inhalte
- Missachtung der Hausordnung der Kreishandwerkerschaft Essen
§ 9.10 Im Falle eines Teilnahmeausschlusses besteht kein Recht auf Erstattung bereits geleisteter Zahlungen für die Seminarteilnahme.
§ 10 Haftung
§ 10.1 Die Kreishandwerkerschaft Essen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Organisation der Seminare, die Richtigkeit der Darstellung der Seminarinformationen auf der Webseite der Klima-Akademie Essen und für den ordnungsgemäßen Ablauf der Seminare.
§ 10.2 Die Kreishandwerkerschaft Essen übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der im Rahmen der Seminare präsentierten fachlichen Inhalte.
§ 11 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
§ 11.1 Für Verträge i.S.v. § 1.1 gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Essen.